Im Amtsdeutsch heißt das nicht Zeiterfassung. Es heißt Arbeitszeitaufzeichnung. Nach § 26 AZG hat der Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festzuhalten. Ruhepausen gehören dazu. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Das Arbeitsinspektorat kann die Aufzeichnungen verlangen.
Die Form ist frei: Stundenzettel, Excel, App. Entscheidend ist, dass man daraus Tagesarbeitszeit, Wochenarbeitszeit und Ruhezeiten ablesen kann – und dass die Aufzeichnung vorzeigbar ist. Ein Dienstplan allein tut das nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: der Plan ist die Einteilung, nicht der Nachweis der tatsächlich geleisteten Zeit.
SmartSchicht speichert Kommen, Gehen und Pausen mit Uhrzeit. Das ist die Grundlage. Gleitzeit, All-in, Durchrechnung, euer Kollektivvertrag: das prüft Steuerberater, WKO oder wer euren Betrieb rechtlich betreut. Wir ersetzen das nicht und tun nicht so.