Kollektivvertrag verstehen: Was Arbeitgeber 2026 wissen müssen
Kollektivvertrag Gebäudereiniger Österreich 2026: Lohngruppen, Arbeitszeiten, Zuschläge und Sonderzahlungen kompakt für Arbeitgeber zusammengefasst.

Der Kollektivvertrag (KV) für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ist das zentrale Regelwerk für Reinigungsfirmen in Österreich. Er legt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Sonderzahlungen fest – und betrifft jede Reinigungsfirma, die Mitglieder der Wirtschaftskammer ist.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte des aktuellen KV zusammen und erklären, was Arbeitgeber beachten müssen.
Geltungsbereich
Der KV wird zwischen der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (Wirtschaftskammer Österreich) und der Gewerkschaft vida (ÖGB) abgeschlossen.
Er gilt für:
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Sonstige Reinigungsgewerbe
- Hausbetreuungstätigkeiten
- Alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerbliche Lehrlinge in diesen Bereichen
Das bedeutet: Wenn Sie eine gewerbliche Reinigungsfirma in Österreich betreiben, unterliegen Sie diesem KV.
Lohngruppen im Überblick
Der KV kennt sechs Lohngruppen, die sich nach Tätigkeit und Qualifikation unterscheiden:
| Lohngruppe | Typische Tätigkeiten |
|---|---|
| Gruppe 1 | Facharbeiter mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung |
| Gruppe 2 | Sonderreiniger (z. B. Industriereinigung, spezielle Verfahren) |
| Gruppe 3 | Hotelreinigung |
| Gruppe 4 | Hausbetreuung |
| Gruppe 5 | Reinigung in Seniorenheimen und Krankenhäusern |
| Gruppe 6 | Unterhaltsreinigung in Gewerbebetrieben (die häufigste Gruppe) |
Die aktuellen Mindestlöhne pro Lohngruppe finden Sie in der Lohnordnung 2026 auf der WKO-Website – inklusive aller Stundenlöhne und Tabellen haben wir sie im Beitrag Mindestlohn Reinigungskraft 2026 zusammengefasst. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter mindestens den KV-Lohn ihrer jeweiligen Gruppe erhalten.
Wichtig: Der KV legt Mindestlöhne fest. Sie dürfen mehr bezahlen – aber nicht weniger. Auch bei geringfügig Beschäftigten muss der Stundenlohn mindestens dem KV-Mindestlohn entsprechen.
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt laut KV 40 Stunden. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Flexible Arbeitszeit
Der KV erlaubt verschiedene Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung:
- Durchrechnungszeitraum: Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums ungleichmäßig verteilt werden (z. B. in einer Woche 44 Stunden, in der nächsten 36 Stunden – im Durchschnitt 40).
- 4-Tage-Woche: Möglich, wenn die tägliche Normalarbeitszeit auf maximal 10 Stunden ausgedehnt wird.
Überstunden
Alles, was über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht, ist eine Überstunde. Überstunden müssen mit Zuschlag vergütet werden:
- 50 % Zuschlag für Überstunden an Werktagen (tagsüber)
- 100 % Zuschlag für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht (zwischen 20:00 und 6:00 Uhr)
Alternativ kann eine Zeitausgleich-Vereinbarung getroffen werden (1:1,5 bzw. 1:2).
Zuschläge und Zulagen
Neben dem Überstundenzuschlag kennt der KV weitere Zuschläge:
- Nachtarbeitszuschlag: Für Arbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
- Sonntagszuschlag: Für Arbeiten an Sonntagen
- Feiertagszuschlag: Für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen
- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen: Für besonders belastende Arbeiten (z. B. Industriereinigung, Reinigung in Krankenhäusern)
Die genauen Beträge und Berechnungen entnehmen Sie der aktuellen Lohnordnung.
Sonderzahlungen
Urlaubszuschuss (Urlaubsgeld)
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaubszuschuss in der Höhe eines Monatslohns (bei ganzjähriger Beschäftigung). Auszahlung: In der Regel bei Urlaubsantritt bzw. bis spätestens 30. Juni.
Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld)
Ebenso gibt es eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatslohns. Auszahlung: In der Regel im November/Dezember.
Bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden die Sonderzahlungen anteilig (aliquot) berechnet.
Urlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Österreich beträgt:
- 25 Werktage (5 Wochen) bei bis zu 25 Dienstjahren
- 30 Werktage (6 Wochen) ab dem 26. Dienstjahr
Werktage = Montag bis Samstag. In der Praxis wird oft in Arbeitstagen gerechnet (bei 5-Tage-Woche: 20 bzw. 24 Arbeitstage).
Fahrtkostenvergütung
Der KV sieht eine Fahrtkostenvergütung vor, wenn Mitarbeiter zwischen verschiedenen Einsatzorten fahren müssen. Die Details und Sätze sind im KV geregelt und betreffen insbesondere Reinigungsfirmen, deren Mitarbeiter mehrere Objekte pro Tag anfahren.
Was das für Ihre Dienstplanung bedeutet
Der KV hat direkte Auswirkungen auf die tägliche Planung:
1. Lohnkosten korrekt kalkulieren
Jeder Mitarbeiter muss nach seiner Lohngruppe bezahlt werden. Wenn Sie Angebote für neue Kunden kalkulieren, müssen Sie die aktuellen KV-Löhne als Basis nehmen – nicht veraltete Werte. Eine saubere Stundensatz-Logik hilft dabei: Wie Sie den Stundensatz für Ihre Reinigungsfirma kalkulieren, zeigen wir in einem eigenen Beitrag. Für spezialisierte Leistungen wie Fassadenreinigung mit Seilzugtechnik (Lohngruppe 1) finden Sie die Preisspannen und Kalkulationslogik in unserem Artikel zu den Fassadenreinigung Kosten in Österreich.
2. Überstunden vermeiden oder bewusst planen
Überstunden kosten 50-100 % mehr als reguläre Stunden. Eine gute Schichtplanung vermeidet ungeplante Überstunden und spart bares Geld. Wenn Sie Ihre Schichten neu strukturieren wollen, ist unsere Anleitung Dienstplan für die Reinigungsfirma erstellen ein guter Einstieg.
3. Ruhezeiten einhalten
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wenn ein Mitarbeiter abends bis 21:00 Uhr reinigt, darf er frühestens um 8:00 Uhr des Folgetages wieder eingesetzt werden.
4. Zuschläge im Blick behalten
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in der Reinigungsbranche üblich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Zeiterfassung gemäß § 26 AZG diese Zuschläge korrekt dokumentiert – sonst riskieren Sie nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Verwaltungsstrafen.
5. Sonderzahlungen rechtzeitig einplanen
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld müssen in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigt sein – besonders, wenn viele Mitarbeiter gleichzeitig Sonderzahlungen erhalten.
Digitale Werkzeuge helfen bei der KV-Konformität
Eine Dienstplan-Software wie SmartSchicht hilft Ihnen, die KV-Vorgaben einzuhalten:
- Zeiterfassung: Genaue Dokumentation aller Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden – als Nachweis gegenüber der Arbeitsinspektion und der Gewerkschaft.
- Schichtplanung: Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten bei der Planung.
- Export: Arbeitszeitdaten für die Lohnverrechnung exportieren – mit allen relevanten Informationen für Zuschläge und Sonderzahlungen.
- Abwesenheiten: Urlaubstage und Krankmeldungen zentral verwalten und den Restanspruch im Blick behalten.
Fazit
Der Kollektivvertrag für Gebäudereiniger regelt die Spielregeln für Ihre Reinigungsfirma: Löhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Sonderzahlungen. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Regeln kennen und einhalten – sonst drohen Nachzahlungen und Strafen.
Eine digitale Zeiterfassung und Dienstplanung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und KV-konform zu arbeiten. SmartSchicht können Sie 30 Tage kostenlos testen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zum KV wenden Sie sich an die WKO oder Ihren Steuerberater.
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